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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert.
 
Urheberrecht
Die Fotografin steht das Urheberrecht an allen fotografisch hergestellten Produkten zu. Aufnahmen dürfen nicht kopiert, gescannt oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden, ohne die vorherige Zustimmung der Fotografin. Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellten Bilder nicht ohne schriftliche Genehmigung ändern, ergänzen oder in irgendeiner Weise manipulieren. Die von der Fotografin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den privaten und nicht  für den kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung in Schriftform. Die Nutzungsrechte treten erst nach Bezahlung des Honorars an die Auftraggeber in Kraft. Bei der Nutzung der Aufnahmen auf öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich die Fotografin das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden (www.chantalcostan.com oder der Facebookseite von chantal costan). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz. Es werden ausschliesslich aufbereitete JPEG Dateien herausgegeben.
 
Vergütung 
Für die Erstellung der Aufnahmen wird vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (beispielsweise Reisekosten über 10km usw.) sind zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Das Honorar ist am Shootingtag bar zu begleichen oder vorgängig betätigt worden. Bis zur vollständigen Bezahlung werden von der Fotografin keine Leistungen vollzogen.
 
Leistung
Bildkomposition, künstlerische und technische Gestaltung und Bearbeitung unterliegen dem Know-How der Fotografin. Dies beinhalten unter anderem Posen, Requisiten und die Anzahl der aufgenommenen Bilder. Ebenso liegt die Auswahl sowie Anzahl der Bilder, welche in der Galerie den Kunden zugestellt werden, in den Händen der Fotografin. Sollten die Kunden weitere Bilder in der Galerie wünschen, wird dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt. Hier gilt ein Stundenansatz von CHF 150.–. Die Bilder werden im Ermessen der Fotografin bearbeitet. Sollten Sie bestimmte Beautyretuschen wie Entfernung von Babyakne, Entfernen von Fettpölsterchen, Muttermalen etc. haben wollen, muss dies explizit vor der Fertigbearbeitung mit expliziter Nennung per E-Mail erfolgen. Beautyretuschen werden mit einem Stundenansatz von CHF 150.- verrechnet. Aufgrund der Bereitschaft der Models ist es nicht immer möglich alle erwünschten Bilder, oder Bilder zur vollsten Erwartung des Kunden zu liefern. Bei unkooperativen Kindern in einem Shooting besteht die Möglichkeit, dass die Fotografin nicht in der Lage ist, überhaupt Bilder zu produzieren. Der Kunde ist für alle Kinder an allen Sitzungen verantwortlich. Die Fotografin wird versuchen den Wünschen des Kunden in Bezug auf Posen und Bildgestaltung zu entsprechen, tut dies aber ausschliesslich im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter Beachtung der Sicherheit des Models. Zustand und Temperament des Neugeborenen/ Babys/ Kindes, Gesichtsausdruck etc. liegen außerhalb der Kontrolle des Fotografen. Änderungen inmitten oder nach dem Fotoshooting unterliegen eventuell zusätzlichen Gebühren. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sollte die Shootingzeit voll ausgenutzt sein und trotz allen Bemühungen keine oder nur ein Teil der Bilder zustande gekommen sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, das vollständige Honorar zu begleichen.
 

Urheberrecht

Die Fotografin steht das Urheberrecht an allen fotografisch hergestellten Produkten zu. Der Kunde darf die ihm zur Verfügung gestellten Bilder nicht ohne schriftliche Genehmigung ändern, ergänzen oder in irgendeiner Weise manipulieren. Die von der Fotografin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den privaten und nicht  für den kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung in Schriftform. Die Nutzungsrechte treten erst nach Bezahlung des Honorars an die Auftraggeber in Kraft. Bei der Nutzung der Aufnahmen auf öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich die Fotografin das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden (www.chantalcostan.com). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz. Es werden ausschließlich aufbereitete JPEG Dateien herausgegeben.
 
Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, gesundheitlichen und materiellen Schäden, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet nicht für Schäden oder Fehlfunktionen von fotografischem Equipment (wie Kamera, Beleuchtung, Speicherkarten usw.), Computer und Speichermedien. Die Fotografin verwahrt die aufbereiteten Dateien für maximal 6 Monate und ist nach Ablauf dieser Zeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese zu vernichten. Ein USB Stick, eine CD oder ein Datendownloadlink über Wetransfer dient lediglich zur Datenübertragung an den Kunden und nicht als Speichermedium für eine längere Zeit. Dazu empfehlen wir dringend ein Backup auf eine externe Harddisc sowie eurer Computerfestplatte. Schäden, welche durch den Kunden oder deren Kinder (auch mitgebrachte Haustiere) ausversehen während des Shootings gemacht werden, müssen vom Kunden gezahlt werden. Aus diesem Grund bittet die Fotografin um Vorsicht, da das Equipment sehr kostspielig ist.
 
Termine und Ausfall
Beanstandungen, egal welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen beim Fotografen eingehen. Storniert der Auftraggeber die Buchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar im Wert von CHF 200.– zu, insofern nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin eine Terminänderung vorgenommen wird. Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Sitzung wegen Krankheit (der Fotografin oder deren Kinder), Notfall, Tod in der Familie, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühestmöglichen verfügbaren Termin verschoben. Die Fotografin sowie der Auftraggeber ist berechtigt eine Terminreservierung abzusagen, wenn die Chemie zwischen den beiden Parteien nicht stimmt. 
 
Sollte sich ein Kunde nicht wie vereinbart innert 3 Tage nach der Geburt bei der Fotografin melden, kann kein Shootingtermin mehr zugesichert werden.

Gutscheine

Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Ein Gutschein ist ab Ausstelldatum 2 Jahre gültig. Alle Gutscheine sind Wertgutscheine, auch wenn die Kunden lieber ein entsprechendes Shooting auf dem Gutschein vermerken möchten, anstelle eines Wertes. Bei Wertgutscheinen wird der Differenzbetrag vom aktuellen Shootingpreis verrechnet. Die Kunden sind verpflichtet, die aktuellen Preise sowie die AGB durchzulesen und erklären sich mit der Buchung des Shootings einverstanden. Es muss zwingend mindestens 4 Monate vor Ablauf des Gutscheines ein Termin vereinbart werden. Die Fotografin ist nicht verpflichtet den Gutschein über das Gültigkeitsdatum hinaus anzunehmen. 

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